Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung
Teil C1 – Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: 25-40 % // Förderrahmen: 20.000-5 Mio. €
u.a. Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung // Investitionen in Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte // Investitionen in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen
Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die
Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind // es gelten weitere Definitionen
Umsatz des landwirtschaftlichen Unternehmens muss zu wesentlichen Teilen aus der Produktion von Waren gemäß Anhang I AEUV bestehen // ausreichende Qualifikation des Betriebsleiters // Fördervolumen > 100.000 €: Vorwegbuchführung für mind. zwei Wirtschaftsjahre vor Antragstellung // Vorlage eines Investitionskonzeptes // Zuschuss > 400.000 €: Besicherung der Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von über 25 % in Höhe von 15 % der Zuschusssumme durch selbstschuldnerische Bürgschaft // Vorlage bau- und umweltrechtlicher Genehmigungen, die für eine Durchführung des Vorhabens erforderlich sind