Naturschutzrichtlinien
Richtlinien über die Gewährung von Mitteln zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten
Anlage Dauerkultur Entwicklungspflege Erschwerte Unternutzung Investition Nachpflanzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
100 % // 5.000 – 750.000 € / Projekt
Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung von wertvollen Kulturbiotopen // Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes
LAU // Nationalpark Harz/Sachsen-Anhalt, Biosphärenreservat Mittelelbe, Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, Naturpark Drömling // Landesforstbetrieb, Landeszentrum Wald // Hochschulen // Körperschaften des öffentlichen Rechts // Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine und Verbände und gemeinnützige Stiftungen
Vorhaben entspricht den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich und auf der Internetseite des Landes unter www.elaisa.de eingestellt.
Landesverwaltungsamt