Naturschutzrichtlinien

Richtlinien über die Gewährung von Mitteln zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten

Bundesland:
Sachsen–Anhalt
Empfänger:innen:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Sonstige Unternehmen, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Projekte
Anlage Dauerkultur Entwicklungspflege Erschwerte Unternutzung Investition Nachpflanzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

100 % // 5.000 – 750.000 € / Projekt

Mehr Informationen:
Inhalt der Förderung:

Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung von wertvollen Kulturbiotopen // Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes

Wer wird gefördert:

LAU // Nationalpark Harz/Sachsen-Anhalt, Biosphärenreservat Mittelelbe, Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, Naturpark Drömling // Landesforstbetrieb, Landeszentrum Wald // Hochschulen // Körperschaften des öffentlichen Rechts // Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine und Verbände und gemeinnützige Stiftungen

Bedingungen:

Vorhaben entspricht den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Informationen zur Antragsstellung:

Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich und auf der Internetseite des Landes unter www.elaisa.de eingestellt.

Zuständige Behörde / Ministerium:

Landesverwaltungsamt