Streuobst-Neupflanzungen
Richtlinie zur Förderung der Neupflanzung von Obstbäumen zur extensiven Neuanlage von Streuobstwiesen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
55 €/Baum im Pflanzjahr // 6,50 € für die vier darauffolgenden Jahre (Pflege) // min. 800 €
Betriebsinhaber:innen mit landwirtschaftlicher Tätigkeit
Stammhöhe mind. 1,80m, max. 100 Bäume/ha, Mindestabstand 10 m // regionaltypische und angepasste Obstsorten (Anlage 1) // Sämlings- oder stark wachsende Unterlagen // Offenhaltung der Baumscheibe (mind. 1 m) // Wildverbissschutz, Baumabsicherung bei Beweidung // Als Aufwuchshilfe Baumpfähle bis 1,70 m und sachgemäße Befestigung // Ersatz nach der Pflanzung abgestorbener Bäume // nach Pflanzschnitt mind. 2 Erziehungsschnitte im Verpflichtungszeitraum // Fachliche Qualifikation für Schnittmaßnahmen // Regelmäßige Bewirtschaftung/Pflege unter/zwischen den Bäumen // Anteil einer Obstart darf 75 % der gesamten Anzahl an neugepflanzten Obstbäumen nicht übersteigen // Anteil an Apfelbäumen muss mindestens 25 % der gesamten Anzahl an neugepflanzten Obstbäumen betragen