Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: 20-65 % // Förderrahmen: 20.000-2 Mio. €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes // Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen // Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse

Wer wird gefördert:

Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent Umsatzerlöse) darin besteht pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

Bedingungen:

Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betrieb // Vorwegbuchführung für mindestens zwei Jahre // Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens // Sicherung der Finanzierbarkeit der durchzuführenden Maßnahme