Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: 20-65 % // Förderrahmen: 20.000-2 Mio. €
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes // Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen // Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse
Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent Umsatzerlöse) darin besteht pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betrieb // Vorwegbuchführung für mindestens zwei Jahre // Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens // Sicherung der Finanzierbarkeit der durchzuführenden Maßnahme