KfW-Umweltprogramm

ANK: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm)

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen–Anhalt, Bayern, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen, Berlin
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Sonstige Unternehmen, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Zinsbegünstigter Kredit von max. 25 Mio. € (bis zu 100 % der Investitionskosten) // 40 – 60 % Tilgungszuschuss (max. 1,5 Mio. €)

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen // Aufwendungen für die Planung investiver Maßnahmen // Pflanzung nicht invasiver und standorttypischer Bäume und Sträucher // Anlage naturnaher und biodiversitätsfördernder Biotope und Landschaftselemente // Wiederherstellung, Renaturierung, Aufwertung naturnaher und biodiversitätsfördernder Biotope und Landschaftselemente // Anwuchs- und Entwicklungspflege (max. 20 % der förderfähigen Kosten, Pflegekosten nach Abschluss der Maßnahme nicht förderfähig) // erforderliche vorbereitende Arbeiten (wie Leitungsverlagerungen) // nachträgliche Standortoptimierung zum Erhalt bestehender z.B. Pflanz- und Bewässerungssystemen zur Verbesserung von Standortbedingungen von Bäumen // Schulung von Personal

Wer wird gefördert:

Unternehmen jeder Größe, Einzelunternehmer:innen und freiberuflich Tätige // Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln

Bedingungen:

Zweckbindungsfrist bis zu 15 Jahre // Liste nicht förderfähiger Gehölze

Zuständige Behörde / Ministerium:

BMUV // KfW