Bachbegleitende Hecke an Acker (AUK AL 13) | Sachsen

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023): Maßnahmen auf Ackerland (AL) 13 – Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Ackerland

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Anlage
Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
Höhe der Zuwendung:

4.535€/ha für die künftige Hecke bereitgestellter Fläche.

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Ziel der Maßnahme ist, entlang von Fließgewässern Hecken entstehen zu lassen. Die Besonderheit des Förderprogramms besteht darin, dass nicht ein aktives Anpflanzen einer Hecke gefördert wird (Pflanzgut, ggf. Planung, …), sondern durch Unterlassen von Umbrechen Heckenpflanzen sich dort selber ansiedeln und aufwachsen können. Unterstützende Maßnahmen (Stecklinge, Benjeshecke o. ä.) sind erlaubt, werden aber nicht extra entlohnt und können auch nicht über andere Programme aus der zweiten GAP-Säule finanziert werden. // Entlohnt wird an sich die Bereitstellung der Fläche, es wird empfohlen, dass Verpächter:in und Pächter:in (=Fördermittelempfänger:in) einen finanziellen Ausgleich unter sich regeln. // Die Fläche wird Vor-Ort-Einmessung im ersten Verpflichtungsjahr als „Landschaftselement in Entstehung“ eingetragen und unterliegt dann bereits dem Beseitigungsverbot einer Hecke, auch wenn diese noch nicht erkennbar ist. Für diese Selbstbegrünung „reserviert“ werden (auf bereits genau festgelegten in Frage kommenden Flächen in Sachsen) mindestens 2 bis maximal 10 m breite Streifen. // Zwischen ggf. bereits vorhandenen Ufergehölzen und dem Sukzessionsstreifen muss ein 1 m breiter Abstand eingehalten werden, außerdem bestimmte Zufahrtswege zum Gewässer. // Die förderrelevante Fläche beschränkt sich auf die freigehaltene Grundfläche der künftigen Hecke, die freizuhaltenden Flächen gehören nicht dazu.

Wer wird gefördert:

natürliche oder juristische Personen // Vereinigungen/Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben

Bedingungen:

Ackerland, das an Bach aus dem Berichtsgewässernetz WRRL angrenzt (es sind bereits bestimmte in Frage kommende Flächen ausgewiesen worden) // Mindestschlaggröße dazugehöriger Bruttoschlag: 0,3ha // keine Brachenutzung in den ersten zwei Verpflichtungsjahren auf der angrenzenden Hauptnutzungsfläche // kein Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln // Führung schlagbezogener Angaben in digitaler Form entsprechend den Mindestanforderungen // Bei Pachtfläche: Zustimmung der Verpächterin / des Verpächters wird „dringend empfohlen“.

Informationen zur Antragsstellung:

Für die Teilnahme an der Förderung nach der Förderrichtlinie AUK/2023 ist ein einmaliger Teilnahmeantrag für alle Maßnahmen notwendig. Der Teilnahmeantrag ist vor beginnender Maßnahme im Zeitraum vom 2. November bis 31. Dezember in DIANAweb zu stellen.