ELER

Erhalt extensiver Streuobstbestände

Bundesland:
Saarland
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

6,50 €/Baum/Jahr, mind. 160 €/Jahr

Mehr Informationen:
Wer wird gefördert:

Betriebsinhaber:innen mit landwirtschaftlicher Tätigkeit // Landwirt:innen // Zusammenschlüsse von Landwirt:innen und anderen Landbewirtschafter:innen // andere Personen unabhängig von der Bewirtschaftung der darunterliegenden Fläche, sofern sie zur Verfügung über die Obstbäume berechtigt sind und sich zur Einhaltung der Förderbedingungen verpflichten

Bedingungen:

Kronenansatz mind. 1,40 m // max. 100 Bäume/ha // mind. ein Erhaltungsschnitt pro 5 Jahre // keine Beseitigung von Bäumen // regelmäßige Bewirtschaftung/Pflege des Dauergrünlands // Ersatzpflanzung mit mind. 1,80 m und auf Sämlingsunterlage