LNPR | Bayern
Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Planung
In der Regel Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben: Bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, bei „Vorhaben mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung“, z. B. Aufbau und Pflege eines Biotopverbundes, bis max. 90%. // Bei Landschaftspflegeverbänden Festbetragsfinanzierung, ebenso Träger von Naturparken, bei denen die maximale Förderhöhe an die Größe des Naturparks gekoppelt ist.
Vorhaben zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten, insbesondere […] Aufbau und Pflege des Biotopverbunds, … → Förderfähig sind dabei alle im Zusammenhang mit der Ausführung anfallenden Kosten, in fachlich begründeten Fällen auch Ausgaben zur Vorbereitung und Abwicklung des Vorhabens (z. B. extern eingekaufte Gutachten, Einholen von Angeboten, Bauleitung, Dokumentation). Nicht förderfähig sind allerdings Kosten zur Beschaffung von Maschinen und Geräten für Eigenbetriebsarbeiten.
kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse // Träger der Naturparke // Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen // Eigentümer oder Besitzer der für Vorhaben vorgesehenen Grundstücke // Koordinierungsstellen von Naturparkvereinen
Bei Anpflanzungen soll autochthones Saat- und Pflanzgut verwendet werden // Vorhaben muss freiwillig sein // bei Vorhaben auf fremdem Grund und Boden: Zustimmung des Eigentümers // Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 5.000€. // Jein: Nicht förderfähig sind „Ausgaben, die durch Einnahmen aus der Nutzung gedeckt werden können“
Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht. Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden). Antrag muss schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder elektronisch, bei kommunalen Antragstellern mit Formblatt Muster 1a zu Art. 44 BayHO eingereicht werden, weitere beizufügende Dokumente siehe verlinkte Seite, Punkt 8.3.