LNPR Bayern

Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

Bundesland:
Bayern
Empfänger:innen:
Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Flächenerwerb
Anlage Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung reguläre Artenschutzmaßnahmen 70 % // Streuobst 90 % // besondere Biotope 90 – 100 % // Mindestzuwendung 5.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Vorhaben zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten // Alleen und Baumreihen förderfähig wenn der naturschutzfachliche Wert von der UNB bestätigt wird (z.B. seltene Arten in Baumhöhlen) // Planungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt // Investitionskosten // Pflegemaßnahmen // Erwerb von Grundstücken, Pacht und Ausgleichszahlungen in besonderen Einzelfällen

Wer wird gefördert:

Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse // Träger der Naturparks // Landschaftspflegeverbände // Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen // Eigentümer*innen der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke // Träger der Koordinierungsstellen

Bedingungen:

Maßnahmen nur förderfähig auf Natura-2000-Flächen, Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung, Flächen des Biotopverbundes BayernNetzNatur, Naturparks, Biosphärenreservaten, schutzwürdigen Biotopen, Lebensräumen für Pflanzen- und Tierarten der „Roten Listen“ oder geschützten Flächen nach Kapitel 4 des BayNatSchG // Ausschluss wirtschaftlicher Tätigkeit

Informationen zur Antragsstellung:

Anruf Lokale Aktion / DVL // Vor-Ort-Termin mit Beurteilung der Maßnahme

Zuständige Behörde / Ministerium:

Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz