LNPR Bayern
Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
Anlage Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Anteilsfinanzierung reguläre Artenschutzmaßnahmen 70 % // Streuobst 90 % // besondere Biotope 90 – 100 % // Mindestzuwendung 5.000 €
Vorhaben zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten // Alleen und Baumreihen förderfähig wenn der naturschutzfachliche Wert von der UNB bestätigt wird (z.B. seltene Arten in Baumhöhlen) // Planungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt // Investitionskosten // Pflegemaßnahmen // Erwerb von Grundstücken, Pacht und Ausgleichszahlungen in besonderen Einzelfällen
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse // Träger der Naturparks // Landschaftspflegeverbände // Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen // Eigentümer*innen der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke // Träger der Koordinierungsstellen
Maßnahmen nur förderfähig auf Natura-2000-Flächen, Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung, Flächen des Biotopverbundes BayernNetzNatur, Naturparks, Biosphärenreservaten, schutzwürdigen Biotopen, Lebensräumen für Pflanzen- und Tierarten der „Roten Listen“ oder geschützten Flächen nach Kapitel 4 des BayNatSchG // Ausschluss wirtschaftlicher Tätigkeit
Anruf Lokale Aktion / DVL // Vor-Ort-Termin mit Beurteilung der Maßnahme
Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz