Investitionsförderung Agroforst

Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern

Bundesland:
Bayern
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Investition
Beratung
Höhe der Zuwendung:

65 % // 2.500-50.000 € Maximale Höhe/ha // Kurzumtriebsplantagen: 1.566 € // Sträucher: 4.138 € // Nutz- und Wertholz: 5.271 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Anlage von Agroforstsystemen

Wer wird gefördert:

Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle unabhängig der gewählten Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben (mind. 3 ha) // Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3 ha förderfähige Fläche // Weinbaubetriebe, die in der Weinbaukartei erfasst sind // Alm- und Weidegenossenschaften // Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472

Bedingungen:

Konzept für die Anlage des Agroforstsystems, welches positiv zu prüfen ist // Entsprechung der Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3)

Zuständige Behörde / Ministerium:

StMELF + StMUV