Marktstrukturverbesserungsrichtlinie
Teil 3.2: Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: bis zu 40 % // Förderrahmen: Unternehmen der Verarbeitung mind. 100.000 €, Kleinst- und mittlere Unternehmen mind. 20.000 €
Investitionen für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Erzeugerzusammenschlüsse // Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht; sie dürfen nicht größer als mittelgroße Unternehmen sein
Bindung der geförderten Verarbeitungs-, Vermarktungskapazitäten an einen Mindestumfang an Verträgen mit Erzeugerebene // zusätzliche Verpflichtungen in bestimmten Bereichen