Förderung von Investitionen zur Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung
Richtlinie Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EBI) – Teil I
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: max. 40 % // Förderrahmen: 20.000-5 Mio. €
Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes // Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung // Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse
Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die zu den Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen gehören, deren Geschäftstätigkeit zu mehr als 25 % der Umsatzerlöse darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
Nachweis der Wirtschaftlichkeit (Investitionskonzept) // Prosperitätsgrenze: 120.000 € je Arbeitskraft (Abweichungen bei Kooperationen/Existenzgründungen) // Vorlage der notwendigen Genehmigungen