NALAP

Natur- und Landschaftspflege-Programm: S5, S6, S7 und PGAK

Bundesland:
Thüringen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Projekte
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

S7: 10 €/Jahr (100-500.000 €) // S5 nach Aufwand – dreistufig: 950/1500/2400 €/ha // mind. 120 €

S6: 100 €/Baum // mind. 120 €

PGAK: 90-100 %, 500-500.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Maßnahme S5 (Erstpflege) und S7 (fachgerechter Obstbamschnitt)

Maßnahme S6 (Pflanzung hochstämmiger Obstbäume)

Maßnahme PGAK (nicht-produktive, investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft

Wer wird gefördert:

S5, S6, S7: natürliche Personen // juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

PGAK: Kommunale Träger // gemeinnützige juristische Personen // landwirtschaftliche Unternehmen // andere Landbewirtschafter:innen

Bedingungen:

S7 und S5: geförderte Maßnahmen dürfen nicht auf einem Markt angeboten werden // Sachkundenachweis für Baumschnitt // 30-100 Hochstämme/ha // Förderung von mind. 10 Bäumen

S6: Abstimmung mit UNB // wurzelnackte Jungbäume mit kräftigem Wurzelwerk // Veredlungsstelle mind. eine Handbreit vom Wurzelhals entfernt // nicht mehr als zweimal verpflanzt // Stammhöhe mind. 1,80 m // Stammumfang in 1 m Höhe mind. 6 cm // keine Stammschäden // Krone mit 4-6 Trieben um einen gerade verlängerten Stamm, ohne Zwieselbildung // Pflanzabstand artengerecht // sachgerechte Ausführung der Pflanzung inkl. Her- und Fertigstellungspflege // Pflanzverankerung aus witterungsbeständigem Holz (keine Kesseldruckimprägnierung), Bindung aus Naturmaterial // Verbissschutz // Verzicht auf Düngemittel (ggf. P-, K-Düngung) und Pflanzenschutz

PGAK: Genehmigungen müssen eingeholt werden