Naturschutzprojekte aus Ersatzzahlungen in Hessen

Leitfaden: Verwendung der Ersatzzahlungen in Hessen 2020

Bundesland:
Hessen
Empfänger:innen:
Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung 80 % // in Ausnahmen Vollfinanzierung

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Projektbezogene Aufwandskosten für (Obst)Baumpflanzungen (auch Reihen, Alleen), Hecken und Streuobst // Förderung von Nachpflanzungen eventuell möglich // Projektbezogene Planungskosten nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme; i.d.R. bis 10 % der Gesamtkosten // Grunderwerb nur im Zusammenhang mit einer anderen geförderten Maßnahme

Wer wird gefördert:

Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften // Privatpersonen // Verbände und Vereine

Bedingungen:

Dauerhafte Flächenverfügbarkeit gesichert // Dingliche Sicherung empfohlen // Einhaltung der Artenschutz-Checkliste

Informationen zur Antragsstellung:

Der Förderantrag ist bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (also Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern) einzureichen oder ausnahmsweise bei der Oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium).

Zuständige Behörde / Ministerium:

Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat