Naturschutzprojekte aus Ersatzzahlungen in Hessen
Leitfaden: Verwendung der Ersatzzahlungen in Hessen 2020
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Anteilsfinanzierung 80 % // in Ausnahmen Vollfinanzierung
Projektbezogene Aufwandskosten für (Obst)Baumpflanzungen (auch Reihen, Alleen), Hecken und Streuobst // Förderung von Nachpflanzungen eventuell möglich // Projektbezogene Planungskosten nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme; i.d.R. bis 10 % der Gesamtkosten // Grunderwerb nur im Zusammenhang mit einer anderen geförderten Maßnahme
Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften // Privatpersonen // Verbände und Vereine
Dauerhafte Flächenverfügbarkeit gesichert // Dingliche Sicherung empfohlen // Einhaltung der Artenschutz-Checkliste
Der Förderantrag ist bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (also Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern) einzureichen oder ausnahmsweise bei der Oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium).
Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat