FRL-DE Saarland

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)

Bundesland:
Saarland
Empfänger:innen:
Verarbeitende Unternehmen, Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Pflege
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung // Kommunen und WBVs 55 – 75 %, max. Zuwendung 150.000 € // sonstige Antragstellende 35 %, max. Zuwendung 75.000 € // zuwendungsfähige Projektkosten min. 4.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Erhalt und Wiederanpflanzung historischer und regionaltypischer Dorf-, Straßen- und/oder Hausbäume // Förderung der Anwuchs- und Entwicklungspflege für max. 2 Jahre // Unterhaltungspflege NICHT förderfähig

Wer wird gefördert:

Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse // Kirchengemeinden // natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts // Teilnehmergemeinschaften und ihre Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz // Wasser- und Bodenverbände // sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts // anerkannte und als Verein eingetragenen LEADER-LAGs

Informationen zur Antragsstellung:

Stichtage für die Antragstellung sind grundsätzlich der 31.03., 30.06., 30.09. und 15.12. des jeweiligen Jahres.

Zuständige Behörde / Ministerium:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland