FRL-DE Saarland
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Sonstiges
Anteilsfinanzierung // Kommunen und WBVs 55 – 75 %, max. Zuwendung 150.000 € // sonstige Antragstellende 35 %, max. Zuwendung 75.000 € // zuwendungsfähige Projektkosten min. 4.000 €
Erhalt und Wiederanpflanzung historischer und regionaltypischer Dorf-, Straßen- und/oder Hausbäume // Förderung der Anwuchs- und Entwicklungspflege für max. 2 Jahre // Unterhaltungspflege NICHT förderfähig
Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse // Kirchengemeinden // natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts // Teilnehmergemeinschaften und ihre Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz // Wasser- und Bodenverbände // sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts // anerkannte und als Verein eingetragenen LEADER-LAGs
Stichtage für die Antragstellung sind grundsätzlich der 31.03., 30.06., 30.09. und 15.12. des jeweiligen Jahres.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland