Vertragsnaturschutz | SH

Richtlinie über die Gewährung von Ausgleichszahlungen im schleswig-holsteinischen Vertragsnaturschutz (Vertragsnaturschutz Richtlinie, VNS-RL)

Bundesland:
Schleswig-Holstein
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Anlage
Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
Höhe der Zuwendung:

Übernahme aller Kosten für die Anlage // Erhöhung der Ausgleichszahlung für die Vertragsnaturschutzfläche „um 40€ pro Hektar je vollem % betroffener Vertragsfläche“. → Bsp.: 200m² Heckenfläche auf einem Hektar Vertragsnaturschutzfläche = 2%, ergibt 80€ jährlich, fünf Jahre lang → 400€ für 200m², macht in diesem Beispiel also 2€ pro m² als Flächenbereitstellungsprämie.

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

In der Förderrichtlinie gibt es die Option „freiwillige Biotop gestaltende Maßnahme“, die je nach Region auch in der Neuanlage einer Hecke (Knick) bestehen kann. Wird eine entsprechende Zusatzvereinbarung getroffen, organisiert das Umweltministerium / Landesamt für Umwelt direkt die Ausschreibung der Heckenanlage und rechnet direkt ab, als Antragsteller:in der Vertragsnaturschutzfläche bekommt man also eine Hecke „fertig hingestellt“, es entstehen keine weiteren Kosten dafür. Zusätzlich erhöht sich die Ausgleichszahlung für die Vertragsnaturschutzfläche in den fünf Jahren Vertragslaufzeit, in denen die Hecke als BgM angelegt wurde, man bekommt also eine Art „einmalige Ausgleichszahlung in fünf Raten“ für die Fläche, auf der die Hecke künftig steht.

Wer wird gefördert:

Landwirt:innen als Betriebsinhaber:innen im Sinne des Artikels 4 Abs. 5 der GAP-SP-VO

Bedingungen:

Teilnahme an Vertragsnaturschutz Grünland oder Acker // Hecke muss im fraglichen Gebiet erlaubt sein und als naturschutzfachlich sinnvoll akzeptiert werden. // Der Vertrag wird für die Dauer von fünf vollen Kalenderjahren geschlossen.

Informationen zur Antragsstellung:

Antrag auf Vertragsnaturschutz-Vertrag jährlich bis zum 1. Juli die Abgabefrist kann sich für einzelne Kalenderjahre verschieben) online über Profil Inet. In diesem Antrag gibt man an, dass man an einer freiwilligen BgM interessiert ist. Daraufhin nimmt das Landesamt für Umwelt Kontakt auf und die Einzelheiten, z. B. dass ein Knick angelegt werden soll, werden besprochen und später im Zuwendungsvertrag festgehalten. // Für die Auszahlung muss jährlich bis zum 15. Mai mit dem für den Flächenabgleich erforderlichen Sammelantrag Agrarförderung ein Auszahlungsantrag auf für den Vertragsnaturschutz eingereicht werden, die jährliche Auszahlung erfolgt dann bis zum 15. Dezember.