FRL Stadtgrün Sachsen - Landesprogramm

Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon / 2023 – Landesprogramm

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung von 80 – 90 % // max. 100.000 € Gesamtausgaben

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Gehölzbereichen // Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr // Ausgaben für die Entsiegelung (sofern es sich um eine Fläche des Antragstellenden handelt und ein direkter Zusammenhang zum Vorhaben besteht)

Wer wird gefördert:

kommunale Gebietskörperschaften // kommunale Unternehmen // gemeinnützige Organisationen // anerkannte Religionsgemeinschaften

Bedingungen:

Projekte im Siedlungsbereich in Gemeinden und Städten über 2.000 Einwohnern // Förderung nur für Flächen, die nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb von Wald liegen // Verwendung heimischer Gehölze nach Artenliste des SMEKUL  // Richtlinien zur Pflanzung und Pflege

Zuständige Behörde / Ministerium:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) // Sächsische Aufbaubank (SAB)