FRL Stadtgrün Sachsen - Landesprogramm
Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon / 2023 – Landesprogramm
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Anteilsfinanzierung von 80 – 90 % // max. 100.000 € Gesamtausgaben
Biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Gehölzbereichen // Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr // Ausgaben für die Entsiegelung (sofern es sich um eine Fläche des Antragstellenden handelt und ein direkter Zusammenhang zum Vorhaben besteht)
kommunale Gebietskörperschaften // kommunale Unternehmen // gemeinnützige Organisationen // anerkannte Religionsgemeinschaften
Projekte im Siedlungsbereich in Gemeinden und Städten über 2.000 Einwohnern // Förderung nur für Flächen, die nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb von Wald liegen // Verwendung heimischer Gehölze nach Artenliste des SMEKUL // Richtlinien zur Pflanzung und Pflege
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) // Sächsische Aufbaubank (SAB)