AUKM Biodiversität, Ökolandbau und Bodenschutz

Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Bundesland:
Brandenburg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

8,50 €/Baum

Mehr Informationen:
Wer wird gefördert:

Landwirt:innen // andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen

Bedingungen:

Erhaltungsschnitt im ersten/zweiten Verpflichtungsjahr // jährliche Bewirtschaftung/Pflege unter und zwischen den Bäumen // Nachweis einer fachlichen Qualifikation // keine Beseitigung von Bäumen, ggf. Nachpflanzungen (mind. Stammhöhe: 1,80m) // keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, keine Beregnung/Melioration // 40-100 Bäume/ha // mind. 0,3 ha