LNPR
Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Pflanzung von Streuobstbäumen: 150-160 € (konv./bio) + Zusatzpauschale 50 € (Beweidung) // Pflege von Streuobstbäumen: bis zu 150 €/Baum je nach Pflegeklasse // (Mehrjährige) Streuobstprojekte: max. 90 %, mind.: 5.000 €
Finanzierung von Vorhaben zur Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakt: Neupflanzung und Ersatz von Streuobstbäumen (einschließlich Herstellungspflege) // Pflege von Streuobstbäumen // komplexe Projekte in Schwerpunktgebieten
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse // Träger der Naturparke // Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen // Eigentümer:innen oder Besitzer:innen der für Vorhaben vorgesehenen Grundstücke
Pflanzgut: zweimal verpflanzte Obsthochstämme, Stammumfang nicht weniger als 6-8 cm, Stammhöhe mind. 180 cm (praxisgerechte Toleranz bei späterer Aufastung während der Fertigstellungs-. und Entwicklungspflege) // Wurzelunterlagen: stark wachsend, bei Kernobst und Kirsche Sämlingsunterlage, andere Obstarten: auch vegetativ vermehrte, stark wachsende Unterlagen möglich // Je nach standortspezifischer Eignung und Nutzungsmöglichkeiten sind auch weitere Baumarten möglich // Pflanzung von max. 100 Bäumen/ha bei flächigen Beständen