ANK – Kommunen

ANK: NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Bundesland:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen–Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Empfänger:innen:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Anlage Pflege Planung Sonstiges
Flächenerwerb Nachpflanzung
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung 50 % // 80 % für finanzschwache Kommunen

Mehr Informationen:
Inhalt der Förderung:

Erstellung von Stadtbaumkonzepten // Pflanzung von Straßenbäumen // Pflanzung von Einzelbäumen // Entwicklungspflege von Neupflanzungen (bis zu 36 Monate, förderfähig nur in Kombination mit Neupflanzung) // Nachträgliche Standortoptimierung zur Erhaltung von Bestandsbäumen // Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement // Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen // Beschaffung von technischer Ausstattung // Aus- und Weiterbildung des Personals // Anlage- und Aufwertungsmaßnahmen von beziehungsweise zu naturnahen Grünflächen

Wer wird gefördert:

Kommunale Gebietskörperschaften // Gemeindeverbände // Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften // Kommunale Zweckverbände // Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (zum Beispiel Kirchen)

Bedingungen:

Zweckbindungsfrist bis min. 2045

Zuständige Behörde / Ministerium:

BMUKN // KfW