ANK – Kommunen

ANK: NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen–Anhalt, Schleswig-Holstein, Bayern, Thüringen, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen, Berlin
Empfänger:innen:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung 80 – 90 %

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Erstellung von Stadtbaumkonzepten // Pflanzung von Straßenbäumen // Pflanzung von Einzelbäumen // Entwicklungspflege von Neupflanzungen (bis zu 36 Monate, förderfähig nur in Kombination mit Neupflanzung) // Nachträgliche Standortoptimierung zur Erhaltung von Bestandsbäumen

Wer wird gefördert:

Kommunale Gebietskörperschaften // Gemeindeverbände // Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften // Kommunale Zweckverbände // Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (zum Beispiel Kirchen)

Bedingungen:

Zweckbindungsfrist bis min. 2045

Zuständige Behörde / Ministerium:

BMUV // KfW