Grüne-Infrastruktur-Richtlinien NRW
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL)
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Anteilsfinanzierung von 80 – 90 %
Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen // Erstellung und Aktualisierung von übergeordneten Plänen, Strategien bzw. Konzepten der grünen Infrastruktur //Ausgaben für Gutachten und Planung // Dreijährige Entwicklungspflege von Anpflanzungen // Grunderwerb und Grunderwerbsnebenkosten (im Falle der Förderung aus EU-Mitteln max. 15% der förderfähigen Gesamtkosten) // Maßnahmenbezogene Bildungsaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit // Personal- und Gemeinausgaben // Maßnahmenbezogene Anschaffungen (max. 30 % der förderfähigen Gesamtkosten)
Gemeinden und Gemeindeverbände aus NRW // Trägervereine der Biologischen Stationen // Träger von Naturparken // Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz // Träger von außerschulischen Lernorten // in NRW anerkannte Naturschutzverbände // sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter Berücksichtigung des Leitfadens „Biodiversitätsfördernde Maßnahmen auf Freiflächen, Ausgleichsflächen und an Gebäuden” // Projektlaufzeit max. 36 Monate // Zuwendungsempfangende verpflichten sich zur Pflege von Gehölzen von 25 Jahren // Zweckbindungsfrist bei Investitionen 25 Jahre, bei beschafften Gegenständen 3 – 10 Jahre, bei Grunderwerb unbegrenzt
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen