Projektförderung Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg

Projektförderung Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg

Bundesland:
Brandenburg
Empfänger:innen:
Verarbeitende Unternehmen, Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Pflege
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Anteils- oder Vollfinanzierung bis 100 % // Mindestfördergrenze 5.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Förderung u.a. aus Mitteln der Ersatzzahlungen // Planungsausgaben auf der Grundlage bestehender Gebühren- und Honorarordnungen und den darin bestimmten Bemessungsgrundlagen // Neuanlage von Alleen und Baumreihen // Ergänzungspflanzungen von Alleen und Baumreihen // Entwicklungs- und Pflegekosten für min. 3 Jahre (Dauerpflegekosten werden nicht gefördert)

Wer wird gefördert:

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Landkreis oder Kommune, Privatperson, Verband oder Verein, etc.)

Bedingungen:

Geförderte Gehölze gemäß Gehölzerlass 2024  // Zustimmung der Eigentümer:innen // Zweckbindungspflicht 25 Jahre // Sicherung der Folgekosten // Für die Maßnahme darf keine Rechtspflicht (Kompensationsmaßnahmen, etc.) bestehen

Informationen zur Antragsstellung:

Bei Anträgen über 150.000 € Stichtag 1. November.

Zuständige Behörde / Ministerium:

Stiftung NaturSchutzFonds (öff.-rechtl. Stiftung)