Projektförderung Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg
Projektförderung Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Sonstiges
Anteils- oder Vollfinanzierung bis 100 % // Mindestfördergrenze 5.000 €
Förderung u.a. aus Mitteln der Ersatzzahlungen // Planungsausgaben auf der Grundlage bestehender Gebühren- und Honorarordnungen und den darin bestimmten Bemessungsgrundlagen // Neuanlage von Alleen und Baumreihen // Ergänzungspflanzungen von Alleen und Baumreihen // Entwicklungs- und Pflegekosten für min. 3 Jahre (Dauerpflegekosten werden nicht gefördert)
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Landkreis oder Kommune, Privatperson, Verband oder Verein, etc.)
Geförderte Gehölze gemäß Gehölzerlass 2024 // Zustimmung der Eigentümer:innen // Zweckbindungspflicht 25 Jahre // Sicherung der Folgekosten // Für die Maßnahme darf keine Rechtspflicht (Kompensationsmaßnahmen, etc.) bestehen
Bei Anträgen über 150.000 € Stichtag 1. November.
Stiftung NaturSchutzFonds (öff.-rechtl. Stiftung)