BINGO! Projektförderung SH

Förderrichtlinie zur Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung in Schleswig-Holstein – Bingo! Die Umweltlotterie

Bundesland:
Schleswig-Holstein
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung mit min. 15 % Eigenbeteiligung

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Projektförderung aus Mitteln der Glückspielabgabe // Aufwertende, naturnahe Naturschutzmaßnahmen, inkl. Neupflanzungen // Konzeptionierung, Planung und Vorbereitung des Projektes // Entwicklungspflege innerhalb der Projektlaufzeit von max. 2 Jahren // Projekte zur Pflege / Aufwertung (inkl. Pflegeschnitte) für alte Bestände //Flächenerwerb nur in Ausnahmen (z.B. Renaturierungsflächen, die aus der Nutzung genommen werden) // Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit // Monitoring, Erfolgskontrolle, Dokumentation

Wer wird gefördert:

Vereine // Initiativen // Gesellschaften bürgerlichen Rechts // gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) // Verbände // Stiftungen des Privatrechts // kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist

Bedingungen:

Max. 2 Jahre Projektlaufzeit // Fördermittel der EU, des Bundes und von Dritten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Bei Nichtbeantragung erfolgt eine fiktive Anrechnung. // Projektantrag in Kooperation mit UNB sinnvoll // Zweckbindungsfrist im Einzelfall erforderlich

Zuständige Behörde / Ministerium:

NordwestLotto Schleswig-Holstein // Landesregierung Schleswig-Holstein