Vertragsnaturschutz
Vertragsnaturschutz – Pflege von Streuobstbeständen
Bundesland:
Brandenburg
Empfänger:innen:
Privatperson, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:
20 €/Baum Erziehungsschnitt (jährlich), 75 €/Baum Erhaltungsschnitt (alle 3 Jahre), 161 €/Baum Altbaumschnitt (alle 5 Jahre)
Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:
fachgerechter Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen in extensiv genutzten Streuobstflächen
Wer wird gefördert:
Natürliche und juristische Personen die im Agrarsektor tätig sind
Bedingungen:
Förderung gewerblich genutzter Bestände ausgeschlossen