Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz – Pflege von Streuobstbeständen

Bundesland:
Brandenburg
Empfänger:innen:
Privatperson, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

20 €/Baum Erziehungsschnitt (jährlich), 75 €/Baum Erhaltungsschnitt (alle 3 Jahre), 161 €/Baum Altbaumschnitt (alle 5 Jahre)

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

fachgerechter Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen in extensiv genutzten Streuobstflächen

Wer wird gefördert:

Natürliche und juristische Personen die im Agrarsektor tätig sind

Bedingungen:

Förderung gewerblich genutzter Bestände ausgeschlossen