Agrarinvestitionsförderprogramm

Richtlinie Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Teil A

Bundesland:
Bayern
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: max. 65 % // Förderrahmen: mind. 20.000 €, max. 1.200.000 € und 2.400.000 € bei Betriebszusammenschlüssen

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes

Wer wird gefördert:

Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

Bedingungen:

Investitionskonzepts über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sowie über die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierbarkeit des durchzuführenden Vorhabens // berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs // Vorwegbuchführung für mind. zwei Jahre // Prosperitätsgrenze: 140. 000 €/Jahr bei Ledigen und 170 .000 €/Jahr bei Ehegatten // Abweichungen bei Existenzgründer:innen