Agrarinvestitionsförderprogramm
Richtlinie Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Teil A
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: max. 65 % // Förderrahmen: mind. 20.000 €, max. 1.200.000 € und 2.400.000 € bei Betriebszusammenschlüssen
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes
Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
Investitionskonzepts über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sowie über die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierbarkeit des durchzuführenden Vorhabens // berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs // Vorwegbuchführung für mind. zwei Jahre // Prosperitätsgrenze: 140. 000 €/Jahr bei Ledigen und 170 .000 €/Jahr bei Ehegatten // Abweichungen bei Existenzgründer:innen