Beratungsförderung Agroforst

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsdienstleistungen und zur Einrichtung von Konsultationsbetrieben

Bundesland:
Brandenburg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Beratung
Investition
Höhe der Zuwendung:

100 % // Bagatellgrenze: 340 €

Inhalt der Forderung:

Beratung zu Agroforstsystemen

Wer wird gefördert:

Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe

Bedingungen:

Ein Beratungstermin hat die Mindestzeit von zwei Stunden vor Ort nicht zu unterschreiten. // Insgesamt müssen mindestens 25 Prozent der Beratung vor Ort bei dem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Unternehmen erbracht werden. // Maximal 75 Prozent dürfen für Vor- und Nachbereitungen sowie für telefonische und / oder digitale Beratung aufgewendet werden. // Eine Bewilligung ist nur möglich, wenn der Förder- und Auszahlungsantrag spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages bei der Bewilligungsbehörde eingegangen ist (Eingangsstempel). // Endbegünstige sind die landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Unternehmen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg oder Berlin haben. // Sie erhalten eine kostenfreie Beratungsdienstleistung.

Zuständige Behörde / Ministerium:

MLUK