NaLaP Maßnahme PGAK – FH | Thüringen
Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NaLaP): Nicht produktive, investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft (Maßnahme PGAK), da: Maßnahme FH
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Pflanzgut Pflege Planung
Regelfördersatz: 80% // Wenn begründet werden kann, dass die geplante Hecke an diesem Standort und in ihrer Art einen echten Vorteil für Arten bringt, die in der Liste der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen als Bedeutung von Stufe 2 bzw. 1 aufgeführt werden, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90% bzw. 100% erhöhen. // Arbeitsleistungen der Zuwendungsempfänger:innen sind bis zur Höhe des Eigenanteils anrechenbar (Ausnahme: kommunale Träger, hier sind Eigenleistungen nicht förderfähig/anrechenbar). Für die Bemessung der eigenen Arbeitsleistungen gibt es festgesetzte Verrechnungssätze des Thüringer Finanzministeriums, auch eine Anlehnung an Vergütungssätze des KTBL oder anderweitige vorliegende naturschutzfachliche und landwirtschaftliche Kalkulationen ist möglich. // Bei gemeinnützigen Vereinen/Organisationen kann der Eigenanteil auch über Spenden/Stiftungsmittel erbracht werden. // Maximale Förderhöhe 500.000€.
Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Hecken in der Agrarlandschaft. // Zuwendungsfähige Gesamtausgaben: Sachausgaben, Ausgaben für vertraglich vereinbarte, unmittelbar zur Durchführung des Vorhabens erforderliche Leistungen Dritter. // Projekt kann Laufzeit von ein bis fünf Jahren haben.
kommunale Träger // gemeinnützige juristische Personen // landwirtschaftliche Unternehmen und andere Landbewirtschafter
Nachweis der Berechtigung zur Maßnahmendurchführung auf der Fläche. // Förderhöhe mindestens 500€ (Bagatellgrenze).
Bewilligungsbehörde: Obere Naturschutzbehörde. // Antrag einzureichen per ausgefülltem Vordruck plus Anhänge bei UNB, diese wirkt bei der Vorbereitung der Anträge und Verträge und der Koordinierung mit. // Die Anträge werden von der UNB jährlich zu bestimmtem Termin gesammelt an die Bewilligungsbehörde weitergeleitet. // Die Auszahlung wird im Zuwendungsbescheid geregelt.