SP Stadt & Land
Sonderprogramm “Stadt und Land” (SP “S&L”)
Anlage Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Anteilsfinanzierung bis zu 75 % // bei finanzschwachen Kommunen und in strukturschwachen Regionen bis zu 90 %
Neu-, Um- und Ausbau der Radwegeinfrastruktur // innerhalb eines geförderten Projekts ist der Flächenerwerb für begleitende Alleen / Baumreihen förderfähig, wenn auch nicht explizit benannt
Städte, Gemeinden und Landkreise
Landeseigene Förderbedingungen
Antragstellung durch die Kommunen erfolgt im zuständigen Bundesland auf Grundlage der landeseigenen Förderbedingungen // Zuständige Ansprechstellen der Länder
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesamt für Logistik und Mobilität // Bundesländer