SP Stadt & Land

Sonderprogramm “Stadt und Land” (SP “S&L”)

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen–Anhalt, Schleswig-Holstein, Bayern, Thüringen, Brandenburg, Bremen, Hessen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen
Empfänger:innen:
Kommune
Was wird gefördert:
Flächenerwerb
Anlage Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung bis zu 75 % // bei finanzschwachen Kommunen und in strukturschwachen Regionen bis zu 90 %

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Neu-, Um- und Ausbau der Radwegeinfrastruktur // innerhalb eines geförderten Projekts ist der Flächenerwerb für begleitende Alleen / Baumreihen förderfähig, wenn auch nicht explizit benannt

Wer wird gefördert:

Städte, Gemeinden und Landkreise

Bedingungen:

Landeseigene Förderbedingungen

Informationen zur Antragsstellung:

Antragstellung durch die Kommunen erfolgt im zuständigen Bundesland auf Grundlage der landeseigenen Förderbedingungen // Zuständige Ansprechstellen der Länder

Zuständige Behörde / Ministerium:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesamt für Logistik und Mobilität // Bundesländer