Stärkung des ökologischen Landbaus
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus
Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson
Was wird gefördert:
Sonstiges
Dauerkultur Erschwerte Unternutzung Pflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Wirtschaftlichkeit
Dauerkultur Erschwerte Unternutzung Pflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:
150 €/ha, max. 275 €
Mehr Informationen:
Inhalt der Förderung:
Zuschuss für Aufwendungen der Öko-Kontrolle
Wer wird gefördert:
Landwirtinnen und Landwirte // private Stücklesbesitzer (Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Streuobstwiesen)
Bedingungen:
ökologische Wirtschaftsweise