Stärkung des ökologischen Landbaus

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus

Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson
Was wird gefördert:
Sonstiges
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

150 €/ha, max. 275 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Zuschuss für Aufwendungen der Öko-Kontrolle

Wer wird gefördert:

Landwirtinnen und Landwirte // private Stücklesbesitzer (Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Streuobstwiesen)

Bedingungen:

ökologische Wirtschaftsweise