Förderung GAK Hessen
Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft (GAK)
Anlage Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Anteilsfinanzierung bis zu 100 % // bis zu 90 % bei Kommunen
Förderung investiver Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Hecken, Feldgehölzen, Uferbepflanzungen, Baumreihen // Erstellung von Schutzkonzepten und Planungen in Zusammenhang mit Umsetzung // Erstpflege im Jahr des Bescheids + 3 Folgejahre (Anschlussförderung für Pflege nicht möglich) // Sanierungsprojekte (Aufwertung, Nachpflanzung, Pflegeschnitte) // Grunderwerb von landwirtschaftlichen Flächen für die Biotopgestaltung
Betriebsinhaber als natürliche oder juristische Person oder Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften // Landwirte im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der Festlegung durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 ausüben // Andere Landbewirtschafter // Andere Begünstigte gemäß der Interventionsbeschreibung der Nummer 5.3 des GAP-Strategieplans, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen // Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristischen Personen
Unterhalt nicht förderfähig – Folgepflege muss anderwärtig gesichert sein // 12 Jahre Zweckbindungspflicht für erworbene Grundstücke
Anträge sind jeweils über das örtlich zuständige Regierungspräsidium bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Eine vorherige Kontaktaufnahme für eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit des Vorhabens ist unbedingt zu empfehlen. Die Bewilligung erfolgt durch das RP Darmstadt.
Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat // Regierungspräsidium Darmstadt