Förderung von extensiv genutzten Obstbeständen

Richtlinie markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL-Richtlinie): Abschnitt 2, Teil D

Bundesland:
Sachsen–Anhalt
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

6,50 €/Baum

Mehr Informationen:
Wer wird gefördert:

Betriebsinhaber:innen mit landwirtschaftlicher Tätigkeit // andere Landbewirtschafter:innen oder ihre Zusammenschlüsse

Bedingungen:

mindestens ein Erhaltungsschnitt // keine Beseitigung von Bäumen während des Verpflichtungszeitraumes // Qualifikationsnachweis // regelmäßige Bewirtschaftung bzw. Pflege unter und zwischen den Bäumen // Bestandsdichte max. 100 Bäume/ ha // Stammhöhe mind. 1,40 m // Schlagbezogene Aufzeichnungen