Natura 2000 | MV

Natura-2000-Förderrichtlinie (Nat2000FöRL) (GAP-basiert)

Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen
Was wird gefördert:
Erwerb von Pflegetechnik
Anlage Entwicklungspflege Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
Höhe der Zuwendung:

Vollfinanzierung // Sachkosten als Pauschalbetrag in Höhe von 15% der zuwendungsfähigen Personalkosten

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Anpflanzung von Hecken aus heimischen Gehölzarten in der freien Landschaft (2.1.4). Zuwendungsfähige Ausgaben: Ausgaben für Planung, Management, Projektorganisation und -steuerung, projektbezogene Evaluierungen oder Studien sowie Datenerhebung und -pflege, Personalkosten // Ausgaben für Vorbereitung der Fläche und Anpflanzung („Ausführung der investiven Vorhaben und Vorbereitung der Vorhabenfläche“) // Ausgaben für Pflanzenmaterial und Pflanzung einschließlich Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (max. drei Vegetationsperioden) // Ausgaben für Zaunmaterial und -bau // Ausgaben für das Verfügbarmachen von Flächen soweit erforderlich // Ausgaben projektbegleitende Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit // Erwerb von Maschinen, Fahrzeugen, Geräten und Technik zur Durchführung oder Nachbereitung naturschutzgerechter Instandsetzungs- oder Pflegemaßnahmen.

Wer wird gefördert:

natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Bedingungen:

!! !! Nicht alle „der Sache nach förderfähigen und korrekt eingereichten“ Anträge werden bewilligt, sondern es gibt ein Punktesystem, nach dem alle zu bestimmten Stichtagen eingereichten Anträge nach naturschutzfachlicher Wichtigkeit bewertet werden, für die „weniger wertvollen“ ist dann ggf. kein Geld mehr im Fördertopf → Ggf. punkte-bringende Dinge berücksichtigen (→ Auswahlkriterien: regierung-mv.de/Landesregierung/Im/Service/Foerderungen/Foerderungen1/) // Zuwendungsbetrag mindestens 5.000€ netto (Bagatellgrenze) // Bei Vergabe von Aufträgen über 5.000€ Einholen von drei Angeboten zwecks Wirtschaftlichkeit // Zweckbindungsfrist 5 Jahre (Beginn nach 1. Januar nach Abschlusszahlung) // Im Einklang mit den Zielen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, den Natura-2000-Managementplänen, der Biodiversitätsstrategie des Landes M-V und den Landschaftsrahmenplänen // Zustimmung der Eigentümer und Nutzer // Freiwilligkeit der Maßnahme

Informationen zur Antragsstellung:

Online über IAP (online.agrarantrag-mv.de/startseite), Stichtage 28. Februar und 31. August // Bewilligungsbehörde: örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt bzw. Biosphärenreservatsämter // Bewilligung nach Punktesystem-Reihenfolge // Auszahlung nach Erstattungsprinzip: Zahlungsantrag ebenfalls online im IAP, einzureichen jeweils bis spätestens 1. November bzw. Antrag auf Schlusszahlung bis spätestens 30. September.