Förderung von Investitionen zur Diversifizierung

Richtlinie Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EBI) – Teil III

Bundesland:
Brandenburg, Berlin
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: max. 25 % // Förderrahmen: mind. 10.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im außerlandwirtschaftlichen Bereich

Wer wird gefördert:

Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, welche zu den Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen gehören, deren Geschäftstätigkeit zu mehr als 25 % der Umsatzerlöse darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und
die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen // Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Einzelunternehmen oder mitarbeitende Familienangehörige gem. ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln

Bedingungen:

Nachweis der Wirtschaftlichkeit (Investitionskonzept) // Prosperitätsregelung: 120.000 € je Arbeitskraft (Abweichungen bei Kooperationen/Existenzgründungen) // Vorlage der notwendigen Genehmigungen // Auswahl der zu bewilligenden Vorhaben erfolgt anhand vorab festgelegter vorhabenspezifischer Projektauswahlkriterien mittels festgelegten Punktesystemen