ENL 2023 – allgemein (ELER) | Thüringen

Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft 2023 (ENL 2023) – Teil ELER

Bundesland:
Thüringen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Nachpflanzung
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Pflanzgut Pflege Planung
Höhe der Zuwendung:

Regelfördersatz: 80% // Wenn begründet werden kann, dass die geplante Hecke an diesem Standort und in ihrer Art einen echten Vorteil für Arten bringt, die in der Liste der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen als Bedeutung von Stufe 2 bzw. 1 aufgeführt werden, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90% bzw. 100% erhöhen. // Ggf. zu erbringende Eigenmittel können bei gemeinnützigen Vereinen und Organisationen durch eigene Arbeitsleistungen sowie über Spenden und Stiftungsmittel erbracht werden.

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzvorhaben, Schaffung von grünen Infrastrukturen. // Zuwendungsfähige Ausgaben: An Personalkosten insbesondere Planungsleistungen: die Vorhabenbegleitung (Bauleitung, Bauaufsicht, Vorhabenkoordination und -abwicklung), Beratungs- und Koordinierungsleistungen sowie Leistungen im Rahmen von Durchführbarkeitsstudien; Gemeinkosten (indirekte Sach- und Personalausgaben) als Pauschale von 15% der direkten Personalausgaben; Sach- und Investitionsausgaben zur Durchführung des Vorhabens; vorhabenbezogene Reisekosten; Ausgaben für Grunderwerb zu angemessenen ortsüblichen Kaufpreisen bis 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (bei Naturschutz-Vereinigungen können die Grunderwerbskosten vollständig förderfähig sein). // Unbare Arbeitsleistungen gemeinnütziger Vereinigungen können bis zur Höhe des Eigenanteils berücksichtigte werden (nach marktüblichen Stunden- bzw. Tagessätzen) und werden als Pauschale festgesetzt.

Wer wird gefördert:

natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Bedingungen:

Das Vorhaben darf nicht über den Teil EFRE (Vorhaben in Stadtgebieten Erfurt, Gera oder Jena, Zuwendungsempfänger:in juristische Personen) förderfähig sein. // Die Investitionen dürfen nicht auf die Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein. // Gesamtausgaben dürfen maximal 25.000€ betragen. // Ggf. sind bestimmte Publizitätsverpflichtungen einzuhalten (die die Öffentlichkeit auf die Herkunft der Finanzierungsmittel des Projektes informieren).

Informationen zur Antragsstellung:

Bewilligungsstelle: Thüringer Aufbaubank // Bis 1. September ist eine Vorhabenskizze einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan und Stellungnahme der UNB bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Bei Vorhaben der Landkreise bzw. kreisfreien Städte ist eine Stellungnahme des TLUBN einzuholen. // Nach dem Wettbewerbsverfahren ist der eigentliche Förderantrag nach Aufforderung durch die Thüringer Aufbaubank wiederum über das EFRE Portal 21-27 einzureichen. // Die bewilligten Mittel sind bei der TAB unter Vorlage der Nachweise getätigter Ausgaben (bei Eigenleistungen: Stundennachweise) anzufordern, weitere Einzelheiten regelt der Zuwendungsbescheid.