ENL 2023 – allgemein (ELER) | Thüringen
Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft 2023 (ENL 2023) – Teil ELER
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Pflanzgut Pflege Planung
Regelfördersatz: 80% // Wenn begründet werden kann, dass die geplante Hecke an diesem Standort und in ihrer Art einen echten Vorteil für Arten bringt, die in der Liste der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen als Bedeutung von Stufe 2 bzw. 1 aufgeführt werden, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90% bzw. 100% erhöhen. // Ggf. zu erbringende Eigenmittel können bei gemeinnützigen Vereinen und Organisationen durch eigene Arbeitsleistungen sowie über Spenden und Stiftungsmittel erbracht werden.
Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzvorhaben, Schaffung von grünen Infrastrukturen. // Zuwendungsfähige Ausgaben: An Personalkosten insbesondere Planungsleistungen: die Vorhabenbegleitung (Bauleitung, Bauaufsicht, Vorhabenkoordination und -abwicklung), Beratungs- und Koordinierungsleistungen sowie Leistungen im Rahmen von Durchführbarkeitsstudien; Gemeinkosten (indirekte Sach- und Personalausgaben) als Pauschale von 15% der direkten Personalausgaben; Sach- und Investitionsausgaben zur Durchführung des Vorhabens; vorhabenbezogene Reisekosten; Ausgaben für Grunderwerb zu angemessenen ortsüblichen Kaufpreisen bis 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (bei Naturschutz-Vereinigungen können die Grunderwerbskosten vollständig förderfähig sein). // Unbare Arbeitsleistungen gemeinnütziger Vereinigungen können bis zur Höhe des Eigenanteils berücksichtigte werden (nach marktüblichen Stunden- bzw. Tagessätzen) und werden als Pauschale festgesetzt.
natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Das Vorhaben darf nicht über den Teil EFRE (Vorhaben in Stadtgebieten Erfurt, Gera oder Jena, Zuwendungsempfänger:in juristische Personen) förderfähig sein. // Die Investitionen dürfen nicht auf die Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein. // Gesamtausgaben dürfen maximal 25.000€ betragen. // Ggf. sind bestimmte Publizitätsverpflichtungen einzuhalten (die die Öffentlichkeit auf die Herkunft der Finanzierungsmittel des Projektes informieren).
Bewilligungsstelle: Thüringer Aufbaubank // Bis 1. September ist eine Vorhabenskizze einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan und Stellungnahme der UNB bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Bei Vorhaben der Landkreise bzw. kreisfreien Städte ist eine Stellungnahme des TLUBN einzuholen. // Nach dem Wettbewerbsverfahren ist der eigentliche Förderantrag nach Aufforderung durch die Thüringer Aufbaubank wiederum über das EFRE Portal 21-27 einzureichen. // Die bewilligten Mittel sind bei der TAB unter Vorlage der Nachweise getätigter Ausgaben (bei Eigenleistungen: Stundennachweise) anzufordern, weitere Einzelheiten regelt der Zuwendungsbescheid.