Natura 2000-Förderrichtline
Richtlnie zur Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zur Umsetzung von Natura 2000 und zur Verbesserung der Biodiversität (Nat2000FöRL)
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Empfänger:innen:
Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Projekte
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:
100 %, mind. 5.000 €
Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:
Mehrjährige Projekte: Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung
Wer wird gefördert:
natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Bedingungen:
Vorhaben im Einklang mit den Zielen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Zuständige Behörde / Ministerium:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt