Natura 2000-Förderrichtline

Richtlnie zur Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zur Umsetzung von Natura 2000 und zur Verbesserung der Biodiversität (Nat2000FöRL)

Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Empfänger:innen:
Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Projekte
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

100 %, mind. 5.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Mehrjährige Projekte: Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung

Wer wird gefördert:

natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Bedingungen:

Vorhaben im Einklang mit den Zielen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Zuständige Behörde / Ministerium:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt