Investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft (Richtlinien Investiver Naturschutz)

Bundesland:
Sachsen–Anhalt
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

i.d.R. Vollfinanzierung // bei Kommunen Anteilfinanzierung von 90 % // Mindestfördersumme 2.500 € // Förderhöchstsumme 25.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feldgehölzen, Baumreihen, etc. // Erstellung von Schutzkonzepten // Anwuchs- und Entwicklungspflege im Rahmen der Projektlaufzeit (je nach Haushaltslage) // Projekte zur Sanierung oder Erstinstandsetzung von Gehölzen mit Pflegerückstand // Grunderwerb // Personalkosten (Projektkoordinierung, -betreuung oder -begleitung) // Öffentlichkeitsarbeit // Unterhaltungspflege NICHT förderfähig

Wer wird gefördert:

Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften // andere Landbewirtschafter // Gemeinden, Gemeindeverbände // gemeinnützige juristische Personen

Bedingungen:

Mehrfachförderung ausgeschlossen // Zweckbindungspflicht von erworbenen Grundstücken 30 Jahre

Zuständige Behörde / Ministerium:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt; Landesverwaltungsamt