Investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft (Richtlinien Investiver Naturschutz)
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
i.d.R. Vollfinanzierung // bei Kommunen Anteilfinanzierung von 90 % // Mindestfördersumme 2.500 € // Förderhöchstsumme 25.000 €
Investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feldgehölzen, Baumreihen, etc. // Erstellung von Schutzkonzepten // Anwuchs- und Entwicklungspflege im Rahmen der Projektlaufzeit (je nach Haushaltslage) // Projekte zur Sanierung oder Erstinstandsetzung von Gehölzen mit Pflegerückstand // Grunderwerb // Personalkosten (Projektkoordinierung, -betreuung oder -begleitung) // Öffentlichkeitsarbeit // Unterhaltungspflege NICHT förderfähig
Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften // andere Landbewirtschafter // Gemeinden, Gemeindeverbände // gemeinnützige juristische Personen
Mehrfachförderung ausgeschlossen // Zweckbindungspflicht von erworbenen Grundstücken 30 Jahre
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt; Landesverwaltungsamt