Stadtgrün Teil A | Sachsen
Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023, Teil A (EFRE-finanziert)
Anlage Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
75% der förderfähigen Ausgaben // Grunderwerbskosten bis 10% der förderfähigen Gesamtausgaben, bei Brachflächen und ehemalig industriell genutzten Flächen mit Gebäuden bis 15%.
Biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen, insbesondere die Anlage von Gehölzen oder Aufwertung von Gehölzbereichen, ab 100.001€. // An Dritte in Auftrag gegebene Erstellung von Konzepte zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich bis 50.000€. // Nicht förderfähig sind Personal- und Sachausgaben der Gemeindeverwaltung. // Förderfähige direkte Ausgaben: Sachausgaben sowie Planungsleistungen (nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), Entsiegelungskosten (in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Pflanzvorhaben), Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr. // Förderfähige indirekte Ausgaben (nur für Pflanzprojekte): Arbeitskosten der Begünstigten selbst für Projektkoordinierung und -betreuung sowie Koordinierung der Auftragsvergaben In Hohe von 7% der förderfähigen direkten Ausgaben).
Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen // Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen mit staatlicher Beteiligung.
In Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohner:innen (darf jedoch nicht in Gebietskulissen der FRL Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027 oder der FRL Städtebauliche Erneuerung liegen) // nur auf Flächen, die nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb von Wald liegen. // Vorhaben nur unter Verwendung von Pflanz- und Saatgut nach der Artenliste des SMEKUL Sicherstellung der fachlich qualifizierten Planung und Umsetzung // Pflanzung heimischer Gehölze // frei wachsende Sträucher sind geschnittenen Formhecken vorzuziehen. // Für Strauchpflanzungen, außer Himbeeren und Brombeeren, sind mindestens verpflanzte Sträucher zu verwenden. Sträucher müssen mindestens 2–3 Triebe und eine Mindesthöhe von 40 cm aufweisen. // Bei Grunderwerb zur Heckenpflanzung: unabhängige oder amtliche Prüfung des Flächenwertes. // Vorhaben, die gleichzeitig den Zielen nachhaltiger integrierter Entwicklungsstrategien, wie INSEK/INGEKO und LEADER-Entwicklungskonzepten (LES) dienen, werden vorrangig gefördert.
Antrags- und Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) // Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf formgebundenen Antrag.