Regionale Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Bundesland:
Niedersachsen, Bremen, Hamburg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Sonstige Unternehmen, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: max. 40 % // Förderrahmen: 5.000-100.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

u.a.: Inventar und Ausstattung von Verarbeitungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte // Inventar und Ausstattung von Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte

Wer wird gefördert:

Unbeschadet der gewählten Rechtsform, landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Investitionsstandort in Niedersachsen, die nicht größer als Kleinst- und Kleinunternehmen
sind

Bedingungen:

Berechnung über die Wirtschaftlichkeit des Projekts // Offenlegen der bewilligten De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahren // mind. 50 % der bezogenen Waren aus einem Umkreis von max.75 km