Richtlinie natürliches Erbe (FRL NE/2023)

Jungbaumpflege für Obstgehölze (H) und Biotop- und artenangepasste Pflege (G)

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Projekte
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

H: 38 €/Baum, mind. 1.000 €

G: 80-100 %

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Jungbaumpflege (H) // Mehrjährige Projekte (G)

Wer wird gefördert:

H: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts // natürliche Personen // Personengesellschaften

G: Landkreise und kreisfreie Städte

Bedingungen:

H: Bestände und Baumreihen mind. 10 Obstbäume oder 500 m², ab dem 6. Standjahr, Stammhöhe mind. 160 cm, Qualifikationsnachweis, keine Verwendung von Motorsägen und Hochentaster im Jungbaumschnitt // G: individuell