ANK – Ländlicher Raum

ANK: Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum

Bundesland:
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Baden-Württemberg, Sachsen–Anhalt, Schleswig-Holstein, Bayern, Thüringen, Brandenburg, Hessen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Empfänger:innen:
Kommune
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung 80 – 90 % // min. 500.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft // Sicherung von Altbäumen // Ausgaben für die Planung von investiven Maßnahmen durch Dritte // Aufwendungen für die Aufstellung von Pflegekonzepten und –plänen und für die Schulung von Personal // Beteiligung und Information der Zielgruppen sowie Öffentlichkeitsarbeit

Wer wird gefördert:

Kommunen // kommunale Zweckverbände // Schwerpunkt der Förderung liegt im ländlichen Raum // Sonstige Einrichtungen von Kommunen (z. B. Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt.

Bedingungen:

Flächen, Grundstücke und baulichen Anlagen müssen sich im Eigentum der/s Antragsteller:in befinden // Zweckbindungsfrist bis min. 2045 // externe Evaluierung // Teilnahme an jährlichen Statustreffen

Zuständige Behörde / Ministerium:

BMUV // ZUG