ANK – Ländlicher Raum
ANK: Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Anteilsfinanzierung 80 – 90 % // min. 500.000 €
Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft // Sicherung von Altbäumen // Ausgaben für die Planung von investiven Maßnahmen durch Dritte // Aufwendungen für die Aufstellung von Pflegekonzepten und –plänen und für die Schulung von Personal // Beteiligung und Information der Zielgruppen sowie Öffentlichkeitsarbeit
Kommunen // kommunale Zweckverbände // Schwerpunkt der Förderung liegt im ländlichen Raum // Sonstige Einrichtungen von Kommunen (z. B. Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt.
Flächen, Grundstücke und baulichen Anlagen müssen sich im Eigentum der/s Antragsteller:in befinden // Zweckbindungsfrist bis min. 2045 // externe Evaluierung // Teilnahme an jährlichen Statustreffen
BMUV // ZUG