Förderung von Dienstleistungen (LPR Teil E) | BW
Landschaftspflegerichtlinie (LPR), Teil E: Förderung von Dienstleistungen
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege
Für juristische Personen des öffentlichen Rechts: 70%, sonst 90%.
Planung und Beratung zur Anlage einer Hecke, wenn nur diese Dienstleistung gefördert werden soll. Soll neben der Dienstleistung auch das Anlegen der Hecke gefördert werden, würde auch die Dienstleistung als Teil des Gesamtprojektes über LPR Teil B gefördert werden.
Natürliche Personen // Juristische Personen des Privatrechts // Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Maßnahme wird von einer fachlich qualifizierten Person durchgeführt; nicht förderfähig sind Ma0nahmen, die Bestandteil von Lehrgängen oder Praktika als Teil normaler Programme oder Ausbildungsgänge sind.
Bewilligungsbehörde: Regierungspräsidium; für Förderung von Dienstleistungen zur Konzeption/Fachplanung zum Biotopverbund und zur Biotopvernetzung: untere Verwaltungsbehörde.