Förderung von Dienstleistungen (LPR Teil E) | BW

Landschaftspflegerichtlinie (LPR), Teil E: Förderung von Dienstleistungen

Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Planung
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege
Höhe der Zuwendung:

Für juristische Personen des öffentlichen Rechts: 70%, sonst 90%.

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Planung und Beratung zur Anlage einer Hecke, wenn nur diese Dienstleistung gefördert werden soll. Soll neben der Dienstleistung auch das Anlegen der Hecke gefördert werden, würde auch die Dienstleistung als Teil des Gesamtprojektes über LPR Teil B gefördert werden.

Wer wird gefördert:

Natürliche Personen // Juristische Personen des Privatrechts // Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Bedingungen:

Maßnahme wird von einer fachlich qualifizierten Person durchgeführt; nicht förderfähig sind Ma0nahmen, die Bestandteil von Lehrgängen oder Praktika als Teil normaler Programme oder Ausbildungsgänge sind.

Informationen zur Antragsstellung:

Bewilligungsbehörde: Regierungspräsidium; für Förderung von Dienstleistungen zur Konzeption/Fachplanung zum Biotopverbund und zur Biotopvernetzung: untere Verwaltungsbehörde.