Vertragsnaturschutz Streuobst

Förderung umweltschonender Bewirtschaftungspraktiken im Agrarbereich (VV FuBA)

Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

jährlich: Altbestände: 9,50 €/Baum und Neuanlagen: 12,00 €/Baum // Sanierungsschnitt: einmalig 77 €/Baum

Mehr Informationen:
Wer wird gefördert:

Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirt:innen und deren Kooperationen // Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen // private Grundstückseigentümer:innen oder Nutzungsberechtigte von in Rheinland-Pfalz bewirtschafteten Flächen

Bedingungen:

VORGABEN FÜR NEUANLAGEN: regional typische Hochstammobstbaumarten, Anteil an Apfelbäumen wünschenswert, Bestandsdichte zwischen 35 und 60 Bäumen/ha muss im 1. Verpflichtungsjahr erreicht werden, Baumabstand 15 m, Mindestabstand 10 m, Stammhöhe mind. 1,60 m // Pflege: einmaliger Pflanzschnitt und 2 Erziehungsschnitte im Verpflichtungszeitraum, Baumscheiben offen halten, Wildverbissschutz, Ersatz gepflanzter und abgestorbener Bäume, Schutz bei Beweidung // Düngung: kein Mineraldünger, organische Düngung bei Jungbäumen // Pflanzenschutz: kein Einsatz, Zulassung von Maßnahmen zur Entwicklungsförderung

VORGABEN FÜR BESTEHENDE BESTÄNDE: Bestandsdichte 15-60 Bäume/ha (gilt nicht für alte Obstwiesen) // Pflege: sachgerecht, Baumbeseitigung nicht zulässig, Baumabsicherung bei Beweidung // kein Einsatz von Düngemittel/Pflanzenschutzmittel