Investiver Naturschutz | Sachsen-Anhalt
Richtlinien nicht-produktiver investiver Naturschutz (GAK)
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Pflanzgut Pflege Planung
100% der förderfähigen Ausgaben, bei Gemeinden und Gemeindeverbänden 90% // Maximale Fördersumme pro Projekt: 250.000€.
Investive Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Hecken // Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten/nutzbaren Flächen für diesen Zweck (nur für Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige jurist. Personen) // Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen, auch wenn diese keine Umsetzung des geplanten Vorhabens zur Folge haben. // Förderfähig: Personalkosten (Projektkoordinierung, -betreuung, -begleitung), Sachkosten sowie Öffentlichkeitsarbeit direkt zum Projekt.
Landwirt:innen // andere Landbewirtschaftende // Gemeinden und Gemeindeverbände // gemeinnützige juristische Personen
Fläche befindet sich in der Agrarlandschaft // Schriftliche Einverständniserklärung der Flächenbesitzer:in // Bagatellgrenze: Förderhöhe mindestens 2.500€ // Bei Grunderwerb: Eintrag beschränkter persönlicher Dienstbarkeit für Naturschutzzwecke nach § 1090 Bgb für 30 Jahre. // Bei Investitionsvolumen von über 50.000€ Erläuterungstafel für die Öffentlichkeit mit Finanzierungshinweis.
Bewilligungsbehörde: Landesverwaltungsamt // Projektanträge einzureichen (fortlaufend möglich) unter Verwendung der vorgesehenen Vordrucke mit erforderlichen Anlagen und Nachweisen bei der Bewilligungsbehörde.