HALM 2

Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen: E2.1 (Erhaltungsschnitt) und E2.2 (Nachpflanzung)

Bundesland:
Hessen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

Erhaltungsschnitt E2.1: : 9 €/Verpflichtungszeitraum und Baum

Nachpflanzung E2.2: 90 €/Baum im Pflanzjahr plus 9 € für Pflege in Verpflichtungsjahren danach

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Erhaltungsschnitt und Nachpflanzungen

Wer wird gefördert:

aktive Betriebsinhaber:innen mit landwirtschaftlicher Tätigkeit

Bedingungen:

E2.1: Stammhöhe mind. 1,80 m // ökol. Betriebe oder Halm-Layer “Streuobst”, bzw. “Vögel” // ein Erhaltungsschnitt im Verpflichtungszeitraum // kein Beseitigen von Bäumen // fachliche Qualifikation der Schnitt-Person (mind. 1-tägig) // ein geeigneter Nistkasten/Schlag // regelmäßige Unternutzung // phytosanitäre Pflege ausschließlich durch biologische Mittel // max. 100 Bäume/ha

E2.2: nur in Kombination mit HALM E.2.1 // Stammhöhe mind. 1,80m // ökol. Betriebe oder Halm-Layer “Streuobst”, bzw. “Vögel” // regional typische und an die örtlichen Boden- und Klimaverhältnisse angepasste Obstbaumsorten (Anlage 7) // Stammhöhe: mind. 1,80 m (begründete Ausnahmen) // Sämlings- oder stark wachsende Unterlage // mind. 10 m Abstand zwischen den Bäumen // geeigneter Schutz gegen Wildverbiss und Beweidung // Weißanstrich // offene Baumscheibe // nach der Pflanzung abgestorbene Bäume sind zu ersetzen // Baumpflanzung im ersten Verpflichtungsjahr