FRL Stadtgrün Sachsen - EFRE

Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon / 2023 – EFRE finanzierte Vorhaben

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege Planung
Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung von 75 – 80 % // investive Vorhaben min. 100.000 € Gesamtausgaben // Förderung Konzepte max. 50.000 € Gesamtausgaben

Mehr Informationen:
Inhalt der Förderung:

Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen // Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr // professionelle Erstellung von Konzepten zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich // Grunderwerbskosten bis 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben

Wer wird gefördert:

Kommunale Gebietskörperschaften // kommunale Unternehmen

Bedingungen:

Projekte im Siedlungsbereich in Gemeinden und Städten über 2.000 Einwohnern // Förderung nur für Flächen, die nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb von Wald liegen // Verwendung heimischer Gehölze nach Artenliste des SMEKUL // Richtlinien zur Pflanzung und Pflege

Zuständige Behörde / Ministerium:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) // Sächsische Aufbaubank (SAB)